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Stiftungsrat

In den Stiftungsrat können Personen gewählt werden, die in der Schweiz in Organfunktion für die Schweizerische Kynologische Gesellschaft oder im Bereich der Kynologie wissenschaftlich tätig sind oder die sonst infolge ihrer beruflichen Tätigkeit und Know-hows geeignet sind, die Tätigkeit eines Stiftungsrates zu erfüllen.

 

Der Stiftungsrat setzt sich aus folgenden Experten zusammen:

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